GELEBTE REGIONALITÄT
Energie-Genossenschaft
Die Kraft der Zusammenarbeit
Genossenschaften bieten hohe wirtschaftliche Sicherheit
Genossenschaften stellen eine Form des gemeinsamen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs von natürlichen und juristischen Personen dar. Das Grundprinzip ist die Erfüllung eines bestimmten Förderzweckes, die in der Erbringung von Leistungen für die Mitglieder besteht. Diese halten über ihre Mitgliedschaft Anteile an der Genossenschaft, können Leistungen für diese erbringen bzw. über diese beziehen.
Zeitlose Werte
Im Bereich des Kreditwesens schuf Friedrich Wilhelm Raiffeisen mit dem „Weyerbuscher Brodverein“ im Jahr 1847 ein Novum. Dieser gilt als erster wohltätiger Hilfsverein zur Unterstützung der ländlichen Bevölkerung.
WERTE DER GENOSSENSCHAFT
SUBSIDIARITÄTSPRINZIP
SOLIDARITÄTSPRINZIP
IDENTITÄTSPRINZIP
PRINZIP DER SELBSTVERWALTUNG
Energie-Genossenschaften: nachhaltiges Wirtschaften für die Region
Werden Sie Teil der Kärntner Energie-Genossenschaften! Gemeinsam sorgen wir für eine großflächige Versorgung mit regionaler Energie aus Photovoltaik-Anlagen, Kleinwasserkraftwerken und Biomassekraftwerken. Eine stabile und attraktive Preisgestaltung ist garantiert.
Beim neuen Modell der Kärntner Energie-Genossenschaften wird der Förderzweck durch die Zurverfügungstellung von Energie erbracht. In mehreren regionalen Genossenschaften wird Energie seitens der zuliefernden Mitglieder eingespeist und von den Mitgliedern bezogen.
Einige Energie-Genossenschaften wurden bereits gegründet. Schon ab jetzt können sich Personen, die Energie über eine bestehende Photovoltaikanlage einspeisen möchten, über die konkreten Bedingungen informieren (Anmeldung Infoveranstaltung) und als Mitglied
voranmelden (Voranmeldung). Sollte es ihn Ihrer Region noch keine Energiegenossenschaft geben, können Sie sich durch Ihre Anmeldung bereits vorab unverbindlich registrieren lassen.