Was ist eine Genossenschaft?
Genossenschaften sind Personenvereinigungen mit Rechtspersönlichkeit von nicht geschlossener Mitgliederzahl, die im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder dienen.
Was ist eine Energie-Genossenschaft?
Eine Energiegenossenschaft ist eine Genossenschaft, die als Organisationsform zum Betrieb einer Energiegemeinschaft betrieben wird.
Was ist das Besondere am Modell der Energie-Genossenschaften in Kärnten?
Die Energiegemeinschaften in Kärnten werden von einem professionellen Team aufgebaut und über die team4.energy Plattform vollständig digital verwaltet. Damit erhalten alle Mitglieder ein optimales Service und können sich somit einer gut geführten und aufgebauten Energiegemeinschaft anschließen.
In welcher Weise erfüllen die Energiegemeinschaften ihren Zweck?
Energiegemeinschaften ermöglichen das regionale Teilen von gemeinschaftlich erzeugter erneuerbarer Energie (wie z. B. Strom). Sie erhöhen dadurch den nutzbaren Anteil von erneuerbarer Energie wesentlich und werten damit die eigenen Erzeugungs- und Speicheranlagen auf. Energiegemeinschaften sind ein wesentlicher Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit.
Wie funktioniert der Prozess der Energiegewinnung und -lieferung?
Die Energie wird mit den Photovoltaikanlagen der Mitglieder (es können auch andere Erzeugungsanlagen, wie z. B. Kleinwasserkraft oder Biogaskraftwerke sein) erzeugt und über das bestehende Stromnetz zu den Teilnehmern verteilt. Die Aufzeichnung über Lieferung und Verbrauch wird vom jeweiligen Netzbetreiber vorgenommen.
Welche Voraussetzungen gibt es, um Mitglied an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft zu werden?
Mitglieder werden können Private, Klein-und Mittelbetriebe, kommunale Einrichtungen, Vereine und Verbände. Die Teilnehmer müssen sich im Netz desselben Netzbetreibers befinden und auch am gleichen Umspannwerk angeschlossen sein (d. h. sich in derselben Region befinden). Alle Teilnehmer benötigen einen Smartmeter, der auf Verlangen vom Netzbetreiber installiert werden muss.
Was leisten die Energiegemeinschaften für ihre Mitglieder?
Energiegemeinschaften versorgen ihre Mitglieder mit erneuerbarem Strom und erhöhen damit die Energieunabhängigkeit. Sie ermöglichen damit den Bezug von nachhaltigem Strom zu einem fairen Preis, der nicht den volatilen Energiemärkten unterworfen ist. Weiters ermöglichen Energiegemeinschaften Erzeugern (wie bspw. Betreibern von Photovoltaik-Anlagen) ihren Strom an die Energiegemeinschaft zu liefern.
Welche besonderen Vorteile bieten die Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften ermöglichen das Teilen von regional erzeugtem Strom und ermöglichen die gemeinsame Nutzung von Energieerzeugungs- und Speicheranlagen. Dadurch entstehen wirtschaftliche, sozialgemeinschaftliche und umweltspezifische Vorteile für alle Beteiligten.
Welche Vorteile habe ich als Energiebezieher?
Energiebezieher erhalten Strom zu einem fairen Preis, der wenig durch die Strommärkte beeinflusst wird.
Welche Vorteile habe ich als Energiezulieferer?
Energielieferanten erhalten für den in die Energiegemeinschaft gelieferten Strom in der Regel eine attraktive Vergütung.
Welche Rechte und Pflichten betreffen mich als Mitglied?
Mitglieder haben die ihnen in der Genossenschaft zustehenden Gesellschafterrechte. Sie sind verpflichtet, die an sie aus der Energiegemeinschaft gelieferte Energie fristgerecht zu bezahlen.
Welche Risiken können bestehen?
Mitglieder haften im Rahmen ihrer Genossenschaftseinlage nach Genossenschaftsrecht. Da die Genossenschaft aber außer dem Betrieb der Energiegemeinschaften keinen weiteren Geschäften nachgeht, besteht für Mitglieder ein sehr geringes Risiko.
Für den unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Energiegenossenschaft könnte vom Masseverwalter im Zusammenwirken mit dem Firmenbuchgericht bei Bedarf die Nachschusspflicht der Mitglieder in der satzungsmäßigen Höhe eines Geschäftsanteiles von EUR 10,-- in Anspruch genommen werden. Dafür, dass dieser theoretische Fall einer Insolvenz nicht eintritt, sorgt u.a. der vom Revisionsverband bestellte Revisor, der die Genossenschaften einer tourlichen Gebarungsprüfung zu unterziehen hat
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Energie-Genossenschaft habe?
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Stromrechnung habe?
An wen wende ich mich, wenn ich eine PV-Anlage nachrüsten möchte?
Was, wenn ich noch eine Vertragsbindung mit einem anderen Stromlieferanten habe?
Diese bleibt von der Teilnahme an einer Energiegemeinschaft unberührt. Sie brauchen den bestehenden Stromlieferanten auch weiterhin. Z.B. für die Zeiten, in denen die Energie-Genossenschaft keinen Strom oder zu wenig Strom zur Verfügung hat. Dies kann z.B. in der Nacht der Fall sein.
Kann ich meinen aktuellen Verbrauch online ansehen?
Der aktuelle Verbrauch wird auf der Abrechnung ausgewiesen und kann in weiterer Folge auch über den benutzerspezifischen Online-Zugang auf team4.energy eingesehen werden.
Wie viele Geschäftsanteile kann ich zeichnen?
Da bei einer Energiegemeinschaft der gemeinnützliche Aspekt im Vordergrund steht, ist keine Verzinsung für Geschäftsanteile vorgesehen. Daher ist pro Mitglied 1 Geschäftsanteil zu 10,- Euro vorgesehen.
Wie genau funktioniert die Online-Anmeldung?
Unter
Vorregistrierung bzw.
www.team4.energy kann eine Vorregistrierung durchgeführt werden. In weiterer Folge werden über die Plattform bzw. E-Mail-Kommunikation alle weiteren Schritte bekannt gegeben.
Kann ich mich auch offline anmelden?
Aktuell ist nur eine Online-Anmeldung möglich, an einer Offline-Anmeldung wird jedoch gearbeitet.
Welcher Energie-Genossenschaft kann ich beitreten?
Die Zuordnung zu einer Energiegemeinschaft erfolgt auf Basis Ihres Netzanschlusspunktes – also dort, wo Sie wohnen.
Sind weitere Energie-Genossenschaften in Kärnten geplant?
Wir sind sehr bemüht, einen Großteil der Kärntner Bevölkerung einen Zugang zu unseren Energie-Genossenschaften zu ermöglichen. Der Aufbau findet sukzessive statt und beginnt vor allem in den Ballungszentren. Eine Vormerkung ist jederzeit möglich und zeigt uns das Interesse in der jeweiligen Region. Sollte es im Zuge eines Netzausbaues oder im Zuge einer weiteren Erschließung von „weißen“ Flecken notwendig sein, können auch in Zukunft noch weitere gegründet werden.
Kann ich auch mit Zahlschein zahlen?
Eine Zahlung mit Zahlschein ist nicht möglich.
Kann ich auch ohne Mail-Adresse einer Energie-Genossenschaft beitreten?
Ein Beitritt ohne Mail-Adresse ist nicht möglich.
Was ist ein Smartmeter?
Intelligente Zähler (Smartmeter) sind Gas-, Wasser- oder Stromzähler, die digital Daten empfangen und senden und dazu in ein Kommunikationsnetz eingebunden sind. Empfangene Daten sind z. B. Tarifänderungen, gesendete Daten z. B. die durchgeleitete elektrische Energie.
Benötige ich einen Smartmeter?
Ja, ein Smartmeter ist Voraussetzung, um einer Energiegemeinschaft beitreten zu können. In Kärnten ist jedoch der Smartmeterausbau weit vorgeschritten. Durch die Teilnahme an einer unserer Energie-Genossenschaften wird eine eventuelle Umstellung beschleunigt, da der Gesetzgeber vorsieht, dass Teilnehmer einer Erneuerbaren Energie Gemeinschaft innerhalb von zwei Monaten einen kommunikationsfähigen (OPT-In) Smartmeter vom Netzbetreiber erhalten müssen.
Kann ich zwei Smartmeter verwenden?
Ja, auch mit zwei Smartmetern ist eine Teilnahme an einer Energiegemeinschaft möglich. Es können beliebig viele Standorte und Zählpunkte erfasst werden. Wenn Sie nur Strom beziehen wollen, aber nicht einliefern, geben Sie einfach den Zählpunkt der Stromerzeugungsanlage noch nicht ein.
Was passiert mit meinen Daten?
Die Teilnehmerdaten werden zum Zweck der Abrechnung in einer sicheren Datenbank gespeichert.
Wie lange dauert es, bis ich der Energie-Genossenschaft beitreten kann?
Alle unsere bisher gegründeten Energie-Genossenschaften nehmen Mitglieder auf. Sie können sich daher jederzeit
anmelden und erhalten dann die weiteren Schritte mitgeteilt.
Kann ich auch mit meiner Firma einer Energie-Genossenschaft beitreten?
Unternehmen, die der KMU-Definition entsprechen, können auch einer Energiegemeinschaft beitreten.
In der EU definiert sich ein Klein- und Mittelbetrieb (KMU) lt. ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36-41 folgend:
Artikel 2
Mitarbeiterzahlen und finanzielle Schwellenwerte zur Definition der Unternehmensklassen
(1) Die Größenklasse der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) setzt sich aus Unternehmen zusammen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Darf eine Energiegemeinschaft profitorientiert sein?
Eine Energiegemeinschaft darf per Gesetz keine Gewinne erzielen. Die einzelnen Mitglieder natürlich schon.
Gibt es eine maximale Teilnehmerzahl in der Energie-Genossenschaft?
Die Teilnehmerzahl in einer Energiegemeinschaft ist nicht begrenzt.
Profitiere ich, wenn ich weitere Mitglieder anwerbe?
Jedes weitere Mitglied ist ein Vorteil für die bestehenden Mitglieder. Mitglieder einer Energie-Genossenschaft profitieren davon, dass viele Mitglieder dabei sind, die entweder Strom einspeisen, oder Strom beziehen.
Kann ich als Gemeinde einer Energie-Genossenschaft beitreten?
Auch Gemeinden können der Energie-Genossenschaft beitreten. Gerade als Gemeinde ist die Form Gesellschaftsform der Genossenschaft attraktiv, da sie durch die Prüfpflicht eine hohe Sicherheit birgt und das Risiko für die Mitglieder sehr gering ist.
Müssen alle Teilnehmer einer Energie-Genossenschaft beim gleichen Energielieferanten Kunde sein?
Nein, die freie Wahl des Energielieferanten bleibt uneingeschränkt aufrecht.
Was passiert, wenn ich meinen Hauptwohnsitz ändere?
Erhalte ich jeden Monat eine Rechnung ausgestellt?
Der verbrauchte Strom wir monatlich abgebucht und der ggf. eingespeiste Strom gemeinsam mit einer detaillierten Rechnung überwiesen.
Zu welchem Zeitpunkt wird meine Lastschrift eingezogen?
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Dann erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Nach der zweiten Zahlungserinnerung wird der Stromhandel mit der Energie-Genossenschaft bis zur Zahlung ausgesetzt.
Schüttet die Energie-Genossenschaft Gewinne auf Geschäftsanteile aus?
Darüber entscheidet die Generalversammlung als höchstes Organ der Energie-Genossenschaft. Aktuell ist dies nicht vorgesehen. Die Energie-Genossenschaft darf per Gesetz nicht gewinnorientiert sein. Sollte es zu Gewinnen kommen, werden damit regional Investitionen getätigt, die den Mitgliedern zu Gute kommen. Dies könnten z.B. Ladestationen, Stromspeicher oder eine gemeinschaftliche Photovoltaik-Anlage sein.
Wie profitiere ich am meisten in einer Energie-Genossenschaft? (PV-Anlage, Speicher?)
Ein erster wirtschaftlicher Nutzen entsteht, wenn Sie Energie aus der Energie-Genossenschaft beziehen. Wenn Sie zudem mit einer Anlage Strom an die Energie-Genossenschaft liefern, profitieren die Teilnehmer am meisten.
Kann ich über die Energie-Genossenschaft meiner Tochter/meinem Sohn Strom schicken?
Nein, eine bilaterale Zuordnung ist nicht möglich. Der eingespeiste Strom wird auf alle Verbraucher gleichmäßig aufgeteilt. Es erfolgt eine aliquote Aufteilung, sowohl beim Bezug, als auch bei der Einlieferung von Strom.
Kann man auch teilnehmen, wenn man nicht im Netzbetrieb der KNG-Kärnten Netz GmbH oder der Energie Klagenfurt GmbH dabei ist?
Für den Fall, dass es sich um einen anderen Netzbetreiber als die KNG-Kärnten Netz GmbH oder für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Klagenfurt die Energie Klagenfurt GmbH handelt ist aktuell noch kein Betritt zu einer Energie-Genossenschaft möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Wieviel ist die Energie-Genossenschaft günstiger im Vergleich zu andere Einspeisekonten bei regionalen Energieanbietern?
Das hängt vom Ihren vertraglich vereinbarten Einspeisetarif ab. Die Vorteilhaftigkeit kann daher nur anhand einer fiktiven Beispielrechnung dargestellt werden.
Zahlt sich ein Beitritt zur Energie-Genossenschaft aus, wenn ich eine eigene Batterie habe bzw. erspare ich mir durch den Beitritt eine Batterie?
Der Beitritt zur Energie-Genossenschaft zahlt sich auch mit einer eigenen Batterie aus. Der Beitritt zur Energie-Genossenschaft ersetzt jedoch keine Batterie.
Wie erfolgt der Beitritt zur Energie-Genossenschaft?
Vorregistrierung über die Homepage der Energie-Genossenschaften Kärtnen
(
zur Vorregistrierung). Sie erhalten ein Bestätigungsmail. Nach einigen Stunden/Tagen erhalten Sie die Nachricht, welcher Energie-Genossenschaft Sie zugeordnet werden sowie eine Einsicht in das Tarifblatt. Sie erhalten einen Link für den Download der erforderlichen Vertragsdokumente. Bitte diese Dokumente downloaden, unterfertigen, scannen und wieder uploaden. Danach startet der Anmeldeprozess, der zwischen einem Tag und zwei Wochen dauern kann. Abschließend erhalten Sie eine Mailnachricht, dass der Beitritt erfolgreich war. Die Verzögerung ergibt sich aus der Prüfung, ob Ihr Standort und Ihr Smartmeter schon geeignet für die Teilnahme an einer Energie-Gemeinschaft sind.
Wie erfolgt der Upload der unterfertigten Dokumente, sollte der Kunde keinen Scanner haben?
Falls der Kunde mit den ausgedruckten Formularen in der Bankstelle erscheint, muss der Kunde dem Bankberater auch seine team4.energy Login-Daten bekanntgegeben. Unter dem Login des Kunden können die unterfertigten Dokumente dann hochgeladen werden.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Folgende Dokumente sind zu unterfertigen und uploaden.
· Beitrittserklärung zur EEG,
· Energieliefervertrag (nur wenn Erzeuger),
· Energiebezugsvertrag,
· Sepa-Lastschriftmandat,
· Zusatzvertrag Netzzugang,
· Zusicherung Viertelstundentaktabrechung Genossenschaftsvertrag.
Wie oft erfolgt die Preisanpassung?
Die Preisanpassung erfolgt pro Quartal. Wir trachten allerdings danach, die Preise so lange wie möglich konstant zu halten, geben eventuelle Vorteile am Strommarkt möglichst an die Mitglieder weiter. Für die Energie-Genossenschaft ist es nicht relevant wie hoch oder niedrig die Preise sind, Wir müssen nur darauf achten, dass die Preise sowohl für die Strombezieher, als auch die Stromlieferanten attraktiv sind.
Verändert sich durch die Mitgliedschaft meine Akontozahlung bei meinem Energieanbieter?
Im Jahr des Beitritts bleiben die Akontozahlungen bis zur nächsten Abrechnung unverändert aufrecht. Das heißt, Sie zahlen Akontozahlungen an Ihren Energieanbieter und Sie zahlen den Strom an Ihre Energie-Genossenschaft. Erst mit der ersten Jahresabrechnung erfolgt dann die Ausgleichszahlung.
Ist es möglich für Kunden aus dem angrenzenden Osttirol, Salzburg oder der Steiermark auch der Energie-Genossenschaft beizutreten?
Nein, für Kunden mit einem anderen Netzbetreiber als die KNG-Kärnten Netz GmbH oder für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Klagenfurt die Energie Klagenfurt GmbH ist aktuell noch kein Beitritt möglich. Eine Vorregistrierung kann jedoch erfolgen.
Ist ein Beitritt in der Energie-Genossenschaft möglich, wenn die Schwiegermutter im Erdgeschoß wohnt und die Kinder im Obergeschoß, die Schwiegermutter jedoch Strombezieher für beide Wohneinheiten ist?
Im folgenden Fall müsste die Schwiegermutter einen Genossenschaftsanteil zu einmalig 10,- Euro zeichnen. Beide Zähler (EG und OG) könnten dann als Teilnehmer in die Genossenschaft aufgenommen werden.
Was kostet mich der Beitritt zur Energie-Genossenschaft?
Einmalig 10,- Euro Geschäftsanteil für den Besitzer des Zählpunktes für die Teilnahme an der Energie-Gemeinschaft, unabhängig ob Strom erzeugt oder bezogen wird.
Wenn auch Stromeinspeisung vorgesehen ist, dann je Zählpunkt einmalig 100,- Euro Beitrittsgebühr für die Anmeldung der PV-Anlage.
Beispiel: Herr Muster ist Verbraucher und Einspeiser mit 2 PV-Anlagen. Herr Muster zahlt 10,- Euro Geschäftsanteil und 200,- Euro Beitrittsgebühr.
Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand der Energie-Genossenschaft?
Der Verwaltungsaufwand kann geringstmöglich gehalten werden, da die Funktionäre ehrenamtlich agieren und die Gründungskosten von der Raiffeisenbankengruppe übernommen wurden. Laufenden Kosten entstehen durch Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Mitgliederversammlungen und werden voraussichtlich zwischen 4.000,- Euro und 6.000,- Euro per anno betragen.
Wie erfolgt die Kostendeckung der Energie-Genossenschaft?
Die Deckung der laufenden Kosten erfolgt durch die Preispanne zwischen An- und Verkaufspreisen innerhalb der Genossenschaft.
Ist mit den Genossenschaftsanteil eine Haftung verbunden?
Ja, in einfacher Höhe. Das heißt, für einen GA in Höhe von 10,- Euro besteht zusätzlich eine Haftung in Höhe von 10,- Euro im Insolvenzfall.
Wie erfolgt die Kündigung?
Die Kündigung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen quartalsmäßig erfolgen. Durch den Austritt aus der Genossenschaft geben Sie den Geschäftsanteil an die Genossenschaft zurück und erhalten damit auch den Gegenwert für den Geschäftsanteil zurück. Die Kündigung wird mit der nächsten Generalversammlung entgültig vollzogen. Die Teilnahme am Stromhandel wird aber umgehend unterbrochen, sodass die innerhalb kürzester Zeit - unabhängig von den Kündigungsfristen - nicht mehr teilnehmen.
Wer bestimmt den Preis in der Energie-Genossenschaft?
Der Preis wird in der Vorstandssitzung durch die Obmänner und den Vorstand festgelegt. Dazu wurde ein Preisgremium installiert, welches anhand von Marktbeobachtungen einen Preisvorschlag an die Vorstandssitzung übermittelt.
Aus welchen Personen setzt sich der Vorstand zusammen?
Der Vorstand setzt sich aus Geschäftsleitern und Mitarbeitern der ansässigen Raiffeisenbanken in der Nähe des Umspannwerkes zusammen. Die Genossenschaft selbst besteht aus einem Obmann (Obfrau), einem Obmann Stellvertreter und aus einem bis zwei Vorstandsmitgliedern, die ehrenamtlich und unentgeltlich dafür Sorge tragen, dass alle Einspeiser und Verbraucher fair und gleichbehandelt werden.
Warum kann man darauf vertrauen, dass der Preis „fair“ sein wird?
Da Energie-Genossenschaft nicht gewinnorientiert sind, können durch die Steuervorteile die Energie-Genossenschaften mit sich bringen, faire Preise angeboten werden, welche auch zur Generalversammlung kommuniziert werden.
Wie kann ich meine Akontozahlungen reduzieren?
Jeder kann sich bei seinem Energieversorgungsunternehmen (EVU) melden, und die Höhe der monatlichen Rate reduzieren.
Tipp: Bitte erst auf die erste volle Rechnung der Genossenschaft warten, um abzuschätzen, um wie viel die monatlichen Kosten reduziert werden soll. Bitte auch bedenken, dass im Winter weniger Strom durch die Genossenschaft geliefert wird als im Sommer.
Steuerliche Absetzbarkeit PV-Anlage, Afa, Zinsen, Einspeisung Energie-Genossenschaft?
- Firmenkunde: wenn die PV-Anlage im Firmenbesitz ist, ist die Anlage abschreibbar
- Vorsteuerberechtigung wenn Regelbesteuerung, jedoch nicht wenn Kleinunternehmen
- Zinsen abschreibbar
Wie funktioniert ein Einspeisevertrag?
Wenn jemand in die Genossenschaft einen Storm einspeist und jemand gleichzeitig einen Strom benötigt, kommt es zum Handel. Teilnehmer mit PV-Anlagen erhalten mehr für die Einspeisung und Verbraucher zahlen einen geringen Strom. Ansonsten geht es über das bestehende Energieversorgungsunternehmen (EVU).
Können Kunden, die beim SMART-Meter OPT-Out haben, Teil der Genossenschaft werden?
Der Kunde muss auf OPT-In ändern, damit er Teil der Genossenschaft wird.
Warum soll der Kunde bei der EEG einliefern und nicht nur bei der OeMAG?
Der Marktpreis der OeMAG lag 2020 bei ca. 3 Cent, Mitte 2024 bei 4,6 Cent und ist sehr schwankend. Ziel der Genossenschaft sind stabile Preise, die fair sind und Regionalität fördern.
Wie sieht die steuerliche Behandlung der Einspeisevergütung aus?
Kann ein Kunde den eingespeisten Strom der OeMAG verkaufen und als Verbraucher der EEG beitreten?
Die Mitgliedschaft sieht vor, dass Mitglieder mit PV-Anlage als Einspeiser und Verbraucher der Genossenschaft beitreten, um sicherzustellen, dass genug Strom in der Genossenschaft zur Verfügung steht.
Was bedeutet die Strompreisbremse für die Energie-Genossenschaft?
Die ersten 2.900 kWh werden mit 10 Cent pro Zählpunkt gedeckelt und die Genossenschaft selbst springt als 2. Strombremse mit den günstigen Preisen ein. Erst dann kommt es zum regulären Preis des bestehenden Energieversorgungsunternehmens (EVU).
Muss ein Verbraucher für jeden Standort (Zähler) bzw. jeden Zählpunkt einen Genossenschaftsanteil zeichnen?
Ein Verbrauch kann innerhalb der Genossenschaft mehrere Standorte haben und zahlt dennoch nur einmalig einen Geschäftsanteil von 10,- Euro. Wenn der Verbraucher jedoch Standorte in unterschiedlichen Genossenschaften hätte, müsste er pro Genossenschaft einen Geschäftsanteil von 10,- Euro zeichnen.
Wie kann man die Zählerdaten des SMART-Meters der Kärnten Netz GmbH (KNG) für die Energie-Genossenschaft freigeben?
Die Abrechnung des in der Energie-Genossenschaft gehandelten Stroms erfolgt anhand der Zählerdaten des SMART-Meters. Dazu ist es aber notwendig, dass Sie Ihre Einverständnis erklären, dass die Energie-Genossenschaft die SMART-Meter-Daten vom Netzbetreiber bekommt. Dazu müssen Sie sich beim
Portal der Kärnten Netz GmbH (KNG) anmelden. Sollten Sie für dieses Portal noch keine Zugangsdaten haben, können Sie sich dort welche anlegen. Eine Anleitung dazu finden Sie
hier