{loadmoduleid ? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:? string:1 ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?}
1 Slide

Was sind Energiegemeinschaften?

Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Speicherung sowie zum Verbrauch und Verkauf von Energie. Möglich wird dies durch das neue Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welches am 7. Juli 2021 im Nationalrat beschlossen wurde und seit 28. Juli 2021 in Kraft ist.
Grafik PV Anlage
Jedes Mitglied einer Energiegemeinschaft behält seinen ursprünglichen Vertrag mit seinem bisherigen Elektrizitätsunternehmen bei. Somit ist die Stromversorgung auch dann sichergestellt, falls kein Überschussstrom aus der Energiegemeinschaft verfügbar ist (z. B. bei Stromspitzen zu Mittag oder nachts, wenn PV-Anlagen und Batteriespeicher keinen Strom mehr liefern).
bild-2.webp

Es gibt grundsätzlich zwei unterschiedliche Arten von Energiegemeinschaften:

❯ Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften
❯ Bürgerenergiegemeinschaften

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur lokal oder regional tätig sein. Dafür erhalten sie im Gegenzug Befreiungen von Abgaben und Reduktionen auf die Netzgebühren, wovon die Mitglieder in Form von günstigerem Strom oder höheren Einspeisetarifen profitieren. Im Vordergrund steht dabei immer die Gemeinnützigkeit: Hauptzweck ist nicht der finanzielle Gewinn, sondern die Förderung der Mitglieder.
Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften setzen voraus, dass sich alle Mitglieder im Stromnetz einer einzigen Trafostation befinden müssen. Eine Trafostation deckt in der Regel nur einen sehr kleinen Bereich ab. Damit alle Bürger einer Gemeinde an einer Energiegemeinschaft teilnehmen können, werden für eine Gemeinde rasch mehrere Dutzend Energiegemeinschaften benötigt. Um das gesamte Kärnten abzudecken, wäre somit eine enorme Anzahl an lokalen Energiegemeinschaften erforderlich. Zwar bekommen diese eine etwas höhere Rabattierung auf die Netzgebühren, jedoch werden diese wiederum schnell durch die Verwaltungsaufwände ​aufgezehrt. Denn jede einzelne Energiegemeinschaft benötigt eine Rechtsform, eine Mitgliederverwaltung, eine Buchhaltung und ein Mahnwesen, zudem müssen die monatlichen Stromrechnungen für Verbraucher und Einspeiser, Jahresabschlüsse, Steuer- und ggf. Jahresabschlussprüfungen erstellt werden.

Regionale Energie-Gemeinschaften bekommen eine etwas geringere Rabattierung auf die Netzgebühren, dafür müssen sich alle Mitglieder lediglich im Einzugsgebiet desselben Umspannwerks befinden. Somit reichen rund 30 Energie-Gemeinschaften in Kärnten aus, damit Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, Landwirte, lokale Behörden oder auch KMUs an einer Energie-Gemeinschaft teilnehmen können. Nicht teilnehmen dürfen Elektrizitäts-, Erdgas- sowie Großunternehmen.

Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und darf in ganz Österreich tätig werden. Anders als bei Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen hier auch Großunternehmen teilnehmen, nur Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen sind wiederum ausgeschlossen.
puzzle2a.webp
Als Großunternehmer gilt man gemäß Europäischer Kommission ab einer Größe von 250 Mitarbeitern, mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 43 Millionen Euro Bilanzsumme.

Sie haben noch weitere Fragen?